|
Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle von David Bers Mediendesign
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots von David Bers Mediendesign durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden
wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß
David Bers Mediendesign diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen von David Bers Mediendesign.
Überlassenes
Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form
sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von David Bers Mediendesign
gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1
Ziff.5 UrhRG handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von David Bers
Mediendesign, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und
in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und
bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von David Bers Mediendesign.
Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder
bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung
oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,jegliche Aufnahme
oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe
des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet
sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von David Bers Mediendesign und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von David
Bers Mediendesign vorgegebenen Urhebervermerks.
Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Ausfallhonorar wird auf Basis der aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM) berechnet .
Durch einen vom Auftraggeber stornierten Auftrag anfallende Kosten
und Auslagen werden vom Auftraggeber getragen (z.B. Material-und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.).
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB.
Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich
zu vereinbaren.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und räsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein
Honorar von mindestens DM 150,-- pro Aufnahme an.
Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung
zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist
angegeben ist. Nach einer
Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist
das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Rückgabe
des Bildmaterials
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach
der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate
nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen
Genehmigung von David Bers Mediendesign.
Überläßt David Bers Mediendesign auf Anforderung
des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf
dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von David Bers Mediendesign
schriftlich bestätigt worden ist.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden
auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder
der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang
bei David Bers Mediendesign.
Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von David Bers Mediendesign
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder
nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von DM 0,50 pro
Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
DM 2,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes
Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf
die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von DM 80,-- pro S/W- oder Colorabzug
oder KB-Dia-Duplikat DM 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
DM 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat DM 3.000,--
pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad
der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien
der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer
Schaden eingetreten ist.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle
in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die
Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz von David Bers.
|